Wettkampfkader – Weitere Informationen
Die Mitgliedschaft im Wettkampfkader ist an bestimmte Bedingungen geknüpft, die nachfolgende genauer beschrieben sind.
Mitglieder des Wettkampfkaders
Der offizielle Wettkampfkader des Vereins besteht aus folgenden Personenkreis:
- Athleten (aktive Teilnehmer beim Wettkampf in Kata, Kumite, Kata-Team, Enbu oder Fuko-Go)
- Kampfrichter (Seiten- oder Hauptkampfrichter)
- Betreuer für Athleten
Zugangsvoraussetzungen für Athleten
Das aktuelle Jahr (01.01. – 31.12. ) ist der Bezugszeitraum. Während dieser Zeit können Anwärter (ab 8. Kyu – Gelbgurt) sich durch folgenden Leistungen virtuell bewerben:
- Regelmäßiges und konzentriertes Training
- Annehmen der Verbesserungsvorschläge der Trainer, um Karatetechniken zu verbessern
- Vorbildfunktion für Andere vereinsintern (gem. Dojo-Etikette) und vereinsextern
- Wettkampferfolge (1. – 3. Platz) bei Dojo-übergreifenden Wettkämpfen
Zugangsvoraussetzungen für Kampfrichter / Betreuer
- Kampfrichter
- gültige Kampfrichterlizenz (ab C-Lizenz)
- regelmäßige Teilnahme bei Meisterschaften als Kampfrichter
- Betreuer
- regelmäßige Betreuung der Athleten beim Wettkampf (Erwärmung, Begleitung zur Wettkampffläche, Unterstützung bei Fragen der Athleten)
Ernennung und Dauer
Einmal im Jahr setzt sich der Vorstand des Vereins zusammen, um zu beschließen, wer in den Kader aufgenommen werden könnte. Die Abstimmung erfolgt im November* des aktuellen Jahres. Hierbei ist eine einfache Mehrheit der Vorstandsstimmen notwendig, um die Ernennung zu erwirken. Die Bekanntgabe erfolgt am Ende des Jahres während des Trainings oder eines besonderen Anlasses (z.B. Weihnachtsfeier).
Wenn ein Schüler ernannt wurde und die Ernennung annimmt, dann gilt diese für eine Dauer von zwei Jahren! Während dieser Zeit muss sich der Ernannte beweisen (siehe Zugangsvoraussetzungen oben) und zeigen, dass das Vertrauen des Vorstands in ihn gerechtfertigt war.
*im Einführungsjahr 2024 wird die Ernennung im Oktober erfolgen
Pflichten der Kadermitglieder
Für Kadermitglieder sind folgende Pflichten verbindlich:
- Teilnahme am zusätzlichen TKVKH Kadertraining (14-tägig)
- Tragen der Wettkampf-Weste während der Meisterschaft über den Karate-Gi bzw.Tragen des Wettkampf-Kader Hoddies vor und nach Meisterschaften
- Abgeben der besten Leistung bei Wettkämpfen
- Sportlich faires Verhalten, auch wenn man nicht gewonnen hat
- Rückgabe des gewaschenen Wettkampf-Hoodies beim Austritt aus dem Wettkampfkader
Privilegien der Kadermitglieder
Ein Kadermitglied genießt während der Kader-Mitgliedschaft folgende Privilegien:
- Erhalt des exklusiven TKVKH Wettkampfkader-Hoddies als kostenlose Leihgabe
- Kostenloser Umtausch des Hoodies, wenn man eine neue Größe benötigt
- Kostenloses wettkampforientiertes Training
- erweiterte finanzielle Unterstützung bei Teilnahme von Wettkämpfen und ggf. vom Verband durchgeführte bundesweite Kader-Sichtungs-Trainings
- garantierte Teilnahme bei der Deutschen Meisterschaft
- Tragen des Wettkampfkader-Hoddies in der Freizeit
- exklusiver Zugang zur WhatsApp Gruppe „Wettkampfkader“


Der auf dem Rücken gedruckte QR-Code kann mit dem Smartphone gescannt werden und führt den Besucher zu unserer Internetseite „Wettkampfkader“, auf dem alle Mitglieder des Kaders mit einem Steckbrief inkl. Bild vorgestellt werden.
Ausschlusskriterien
Verstößt ein Kader-Mitglied unentschuldigt mehrfach gegen die Pflichten (siehe oben), so berät der Vorstand über dieses Fehlverhalten und beschließt ggf. den Ausschluss aus dem Wettkampfkader zum Jahresende.
Verstößt ein Kader-Mitglied massiv gegen die Dojo-Etikette und Dojo-Kun, so muss er ohne Vorstandsbeschluss SOFORT den Wettkampfkader verlassen!!
Leihgaben sind umgehend in gewaschener Form zurückzugeben.